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Dokument-ID: 568854

Vorschrift

Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV)

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Geschlechtsneutrale Bezeichnung

idF BGBl. II Nr. 67/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2013

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.