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Dokument-ID: 793914

Vorschrift

Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015)

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Geschlechtsneutrale Bezeichnung

idF BGBl. II Nr. 304/2015 | Datum des Inkrafttretens 10.10.2015

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.