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Dokument-ID: 157914

Vorschrift

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)

Inhaltsverzeichnis

I.
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

§ 1.

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Herstellungund den Betrieb (die Benützung) von Seilfahrtanlagen und deren Nebenanlagen in Betrieben, die der bergbehördlichen Aufsichtunterstehen.