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Dokument-ID: 157975

Vorschrift

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)

Inhaltsverzeichnis

Bremswerke

§ 44.

Die Bestimmungen für Fördermaschinen gelten auch für Bremswerke, soweit sie unter Bedachtnahme auf deren abweichende Konstruktion und Wirkungsweise eingehalten werden können.