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Dokument-ID: 157952

Vorschrift

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)

Inhaltsverzeichnis

§ 26.

Alle lösbaren Verbindungen, von denen die Funktionssicherheit der Fördermaschine abhängig ist, müssen gegen ungewollte Lockerung gesichert sein.