Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 157998

Vorschrift

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)

Inhaltsverzeichnis

§ 59.

Gespleißte Rundseile dürfen als Unterseile nicht verwendetwerden. Eine Verwendung gespleißter Flachseile als Unterseile ist nurmit Bewilligung der Berghauptmannschaft zulässig. Dem Ansuchen um Bewilligung ist das Gutachten einer vom Bundesministerium für Handel,Gewerbe und Industrie anerkannten Seilprüfstelle über die Eignung des Seiles zur Verwendung als Unterseil bei Seilfahrt anzuschließen.