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Dokument-ID: 184479

Vorschrift

Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 9. Strafbestimmungen

idF BGBl. Nr. 116/1976 | Datum des Inkrafttretens 02.04.1976

Übertretungen dieser Verordnung sind nach Maßgabe des § 31 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zu ahnden.