Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 107773

Vorschrift

Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V)

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Arbeitsmittel

idF BGBl. II Nr. 124/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.08.1998

Als Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung gelten Bildschirmgeräte, Eingabe- und Datenerfassungsvorrichtungen sowie unbedingt erforderliche Zusatzgeräte.