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Dokument-ID: 094730

Vorschrift

Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG)

Inhaltsverzeichnis

§ 85. Gefahrenklassenverordnung

idF BGBl. I Nr. 53/2007 | Datum des Inkrafttretens 01.09.2007

Die Bundesregierung hat durch Verordnung zu regeln, welche der unter den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) ein hohes, mittleres oder geringes Gefährdungspotential aufweisen.

(BGBl. I Nr. 53/2007)