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Vorschrift
Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)
ANGABEN, BETRIEBSANLEITUNG, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND SYMBOLE FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTER
1. | CE-Kennzeichnung und Angaben | ||||||||||||||||||
1.1. | Behälter, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt, müssen die CE-Kennzeichnung nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 tragen sowie die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde. | ||||||||||||||||||
1.2. | Die Behälter oder ihre Datenplaketten müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
| ||||||||||||||||||
1.3. | Wird eine Datenplakette verwendet, muss sie so beschaffen sein, dass sie nicht wiederverwendbar ist; ferner muss auf der Datenplakette Platz für weitere Informationen gelassen werden. | ||||||||||||||||||
2. | Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen In der Betriebsanleitung müssen folgende Angaben enthalten sein:
| ||||||||||||||||||
3. | Begriffsbestimmungen und Symbole | ||||||||||||||||||
3.1. | Begriffsbestimmungen
| ||||||||||||||||||
3.2. | Symbole |
A | Dehnung nach Bruch (Lo = 5,65√So) | % |
A80mm | Dehnung nach Bruch (Lo = 80 mm) | % |
KCV | Kerbschlagarbeit | J/cm2 |
P | Berechnungsdruck | bar |
PS | Maximaler Betriebsdruck | bar |
Ph | Prüfungsdruck bei der Wasserdruck- oder Druckluftprüfung | bar |
Rp0,2 | 0,2 %-Dehngrenze | N/mm2 |
ReT | Streckgrenze bei maximaler Betriebstemperatur | N/mm2 |
ReH | Obere Streckgrenze | N/mm2 |
Rm | Zugfestigkeit bei Raumtemperatur | N/mm2 |
Rm,max | Maximale Zugfestigkeit | N/mm2 |
Rp1,0 | 1,0 %-Dehngrenze | N/mm2 |
Tmax | Maximale Betriebstemperatur | °C |
Tmin | Minimale Betriebstemperatur | °C |
V | Fassungsvermögen des Behälters | L |