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Dokument-ID: 196605

Vorschrift

Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV 2002)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Lagerung von Flüssiggas

idF BGBl. II Nr. 446/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2003

Lagerung von Flüssiggas im Sinne der Verordnung ist das Aufstellen eines oder mehrerer befüllter oder entleerter Flüssiggasbehälter, gleichgültig ob sie an Gasverbrauchseinrichtungen angeschlossen sind oder nicht.