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Dokument-ID: 196679

Vorschrift

Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV 2002)

Inhaltsverzeichnis

§ 66. Explosionsschutzzone

idF BGBl. II Nr. 446/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2003

Nach Maßgabe dieser Verordnung müssen um mögliche Flüssiggas-Austrittsstellen aus ortsfesten Flüssiggasbehältern ins Freie die sich aus der Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung ergebenden Explosionsschutzzonen eingerichtet sein.