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Dokument-ID: 196691

Vorschrift

Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV 2002)

Inhaltsverzeichnis

3. Hauptstück
Erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter

§ 74. Explosionsschutzzone

idF BGBl. II Nr. 446/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2003

Um erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter müssen den §§ 9 und 66 entsprechende Explosionsschutzzonen eingerichtet und gemäß § 13 Abs. 2 gekennzeichnet sein.