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Dokument-ID: 196704

Vorschrift

Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV 2002)

Inhaltsverzeichnis

§ 86. Arbeiten bei Gewitter

idF BGBl. II Nr. 446/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2003

Bei Gewitter müssen die Abfüllung und die Umfüllung von Flüssiggas im Freien unterbrochen werden.