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Dokument-ID: 145759

Vorschrift

Gefahrenklassen-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

idF BGBl. II Nr. 239/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2002

Die unter den Geltungsbereich des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotenzial) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenklassen I bis III zugeordnet.