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Dokument-ID: 164291

Vorschrift

Heimarbeitsgesetz 1960

Inhaltsverzeichnis

§ 36.

idF BGBl. I Nr. 74/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2009

Die Bestimmungen der §§ 34 und 35 gelten auch für die Abänderung oder Aufhebung eines Heimarbeitstarifes.

(BGBl. I Nr. 74/2009)