Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 034443

Vorschrift

Kälteanlagenverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 29. Übergangsbestimmungen

idF BGBl. Nr. 450/1994 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1995

(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung über den Schutz der Nachbarschaft finden auf bestehende, bereits genehmigte Betriebsanlagen nur insofern Anwendung, als die hiedurch erforderlichen Änderungen der Anlage ohne wesentliche Beeinträchtigung der erworbenen Rechte durchführbar sind.