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Dokument-ID: 1080292

Vorschrift

Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO)

Inhaltsverzeichnis

§ 7b. Fahrzeuge für die Lieferung von Transportbeton

idF BGBl. II Nr. 575/2020 | Datum des Inkrafttretens 19.12.2020

(1) Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, die Lenkpause entfallen.

(2) Fahrzeuge im Sinne des Abs. 1 sind Fahrzeuge, die für die Lieferung von Beton in frischem Zustand (Frischbeton) verwendet werden.

(BGBl. II Nr. 575/2020)