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Vorschrift | Novellen
Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen (Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010)
StF: BGBl. II Nr. 282/2008
idF: BGBl. II Nr. 339/2009, BGBl. II Nr. 265/2010, BGBl. II Nr. 115/2011,BGBl. II Nr. 189/2011, BGBl. II Nr. 292/2011, BGBl. II Nr. 406/2011, BGBl. II Nr. 41/2012, BGBl. II Nr. 173/2012, BGBl. II Nr. 280/2012, BGBl. II Nr. 334/2012, BGBl. II Nr. 445/2012, BGBl. II Nr. 136/2013, BGBl. II Nr. 137/2013, BGBl. II Nr. 474/2013, BGBl. II Nr. 110/2014, BGBl. II Nr. 241/2014, BGBl. II Nr. 78/2015, BGBl. II Nr. 48/2016, BGBl. II Nr. 157/2016, BGBl. II Nr. 422/2016, BGBl. II Nr. 194/2017, BGBl. II Nr. 204/2018, BGBl. II Nr. 161/2025
Auf Grund des § 69 Abs. 1 und des § 71 Abs. 3 bis 6 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:
Verzeichnis der Anhänge
ANHANG I Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen
Vorbemerkung Allgemeine Grundsätze
Kapitel 1 Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Kapitel 2 Zusätzliche Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an bestimmte Maschinengattungen
Kapitel 3 Zusätzliche Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen
Kapitel 4 Zusätzliche Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der durch Hebevorgänge bedingten Gefährdungen
Kapitel 5 Zusätzliche Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, die zum Einsatz unter Tage bestimmt sind
Kapitel 6 Zusätzliche Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, von denen durch das Heben von Personen bedingte Gefährdungen ausgehen
ANHANG II Erklärungen
Teil 1 Inhalt
Teil 2 Aufbewahrungsfrist
ANHANG III CE-Kennzeichnung
ANHANG IV Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach § 12 Abs. 3 und 4 (Artikel 12 Absätze 3 und 4 der Maschinen-Richtlinie) anzuwenden ist
ANHANG V Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile für Maschinen
ANHANG VI Montageanleitung für eine unvollständige Maschine
ANHANG VII Technische Unterlagen
ANHANG VIII Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen
ANHANG IX EG-Baumusterprüfung
ANHANG X Umfassende Qualitätssicherung
ANHANG XII Entsprechungstabelle