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Dokument-ID: 1117547

Vorschrift

Obertagebergbau-Verordnung (OB-V)

Inhaltsverzeichnis

§ 18. Behörde

idF BGBl. II Nr. 208/2022 | Datum des Inkrafttretens 02.06.2022

Behörde im Sinn dieser Verordnung ist die gemäß §§ 170 und 171 MinroG zuständige Behörde.