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Dokument-ID: 177446

Vorschrift

Öffnungszeitengesetz 2003 (ÖffnungsZG)

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Vollziehung

idF BGBl. I Nr. 48/2003 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2003

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.