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Dokument-ID: 060527

Vorschrift

REACH-Verordnung (REACH-VO)

Inhaltsverzeichnis

Titel XIV
Durchsetzung

Artikel 125
Aufgaben der Mitgliedstaaten

idF ABl. L 396/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2007

Die Mitgliedstaaten unterhalten ein System amtlicher Kontrollen und anderer im Einzelfall zweckdienlicher Tätigkeiten.