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Dokument-ID: 193688

Vorschrift

Schutz der Bundesbediensteten bei Bildschirmarbeit (B-BS-V)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Abweichungen

idF BGBl. II Nr. 453/1999 | Datum des Inkrafttretens 04.12.1999

Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (zB bei der Lagerhaltung, in Dienstfahrzeugen) erfordern, sind die §§ 4 und 5 der BS-V nicht anzuwenden.