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Dokument-ID: 030970

Vorschrift

Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (B-SVP-VO)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Frist für die Bestellung

idF BGBl. II Nr. 14/2000 | Datum des Inkrafttretens 19.01.2000

Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode zu erfolgen.