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Dokument-ID: 030976

Vorschrift

Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (B-SVP-VO)

Inhaltsverzeichnis

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen bei Gefahrenklasse III

Bedienstetenzahl

von

bis

Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

11

200

1

201

400

2

401

600

3

601

900

4

901

1400

5

In allen Gefahrenklassen ist für je weitere 800 Bedienstete jeweils eine zusätzliche Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. Bruchteile von 800 werden für voll gerechnet.