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Dokument-ID: 195301

Vorschrift

Tropentauglichkeitsverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

idF BGBl. Nr. 630/1983 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1984

Diese Verordnung gilt für Dienststellen, auf die das Bundesbediensteten-Schutzgesetz anzuwenden ist, deren Bedienstete auf Grund einer Dienstreise, einer Dienstzuteilung oder einer Versetzung zu Tätigkeiten in Dienststellen des Bundes in Tropenländern herangezogen werden.