Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 195305

Vorschrift

Tropentauglichkeitsverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 5.

idF BGBl. Nr. 630/1983 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1984

Die Bediensteten haben sich den Tropentauglichkeitsuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen zu unterziehen.