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Vorschrift
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (VGÜ)
3. Einwirkung durch ARSEN oder seine Verbindungen
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
- Beschwerden oder Erkrankungen im Bereich der Atemwege (Reizungen, Husten, Atemnot),
- neurologische und psychische Auffälligkeiten (Kopfschmerzen, Verwirrtheitszustände, Konzentrationsstörungen),
- Magen-Darm-Beschwerden.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
- zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Es ist besonders zu achten auf lokale und generalisierte Hautreaktionen wie:
- Erythem,
- Follikulitis,
- warzige und keratotische Effloreszenzen,
- vermehrte Pigmentierung (Melanose),
- Veränderungen an den Nägeln.
Spekulumuntersuchung der Nase.
Neurologischer Status:
Es ist besonders zu achten auf Zeichen einer peripheren Neuropathie (Sensibilität, Motorik, Temperatur- und Vibrationsempfinden).
Blut:
- Rotes und weißes Blutbild
Harn:
Die Harnprobe ist nach Ablauf einer Arbeitswoche/am Ende des Arbeitstages/am Schichtende abzunehmen (der Zeitpunkt der Abnahme der Harnprobe ist anzugeben).
- Spezifisches Gewicht
- Arsenbestimmung
Für die Arsenbestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht ≥ 1010 mg/ml beträgt.
d. Beurteilung:
Eignung:
Als Grenzwerte sind anzusehen:
Blut | 3,2 Millionen/µl für Frauen |
Erythrozyten: | 3,8 Millionen/µl für Männer |
Leukozyten: | unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten) |
Hämoglobin: | 10 g/dl für Frauen |
Hämatokrit: | 30 % für Frauen |
Harn: |
|
Arsen: | 50 µg/l |
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Überschreiten bzw. Unterschreiten der Grenzwerte im Blut oder im Harn.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Arsen oder seine Verbindungen verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei ausgeprägten:
- Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems,
- Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes,
- Erkrankungen des Blutes,
- Nierenerkrankungen,
- Hauterkrankungen (z. B. Schuppenflechte, multiple Hyperkeratosen, bekannte Arsenüberempfindlichkeit),
- Arsenausscheidung > 100 µg/l.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
- ein Jahr;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
- sechs Monate.
(BGBl. II Nr. 26/2014)