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Dokument-ID: 1176499

Vorschrift

Zivilluftfahrt-Verordnung 2018

Inhaltsverzeichnis

Artikel 96
Vorrechte und Befreiungen

idF ABl. L 296/2018 | Datum des Inkrafttretens 19.05.2018

Das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, das dem EUV und dem AEUV beigefügt ist, findet auf die Agentur und ihr Personal Anwendung.