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Dokument-ID: 1176543

Vorschrift

Zivilluftfahrt-Verordnung 2018

Inhaltsverzeichnis

Artikel 132
Verarbeitung personenbezogener Daten

idF ABl. L 296/2018 | Datum des Inkrafttretens 19.05.2018

(1) In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die Mitgliedstaaten ihre Aufgaben aus dieser Verordnung im Einklang mit den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 war.

(2) In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die Kommission und die Agentur ihre Aufgaben aus dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 war.