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Dokument-ID: 1088352
5.4.6 Inhalte der Betriebsanlagengenehmigung bei IPPC-Anlagen – Antrag/wesentliche Änderung
Ergänzend zu den für die Genehmigung erforderlichen Angaben sind dem Antrag folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung beizugeben:
- Die in der Betriebsanlage verwendeten oder erzeugten Stoffe und Energie (auch Rohstoffe und Hilfsstoffe)
- Eine Beschreibung des Zustands des Betriebsanlagengeländes (so detailliert, dass eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt iSd integrierten Ansatzes möglich ist)
- Die Quellen der Emissionen aus der Betriebsanlage (Grundlage für Emissionsgrenzwerte und emissionsbezogene Maßnahmen)
- Art und Menge der vorhersehbaren Emissionen aus der Betriebsanlage in jedes Umweltmedium
- Die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen der Emissionen auf die Umwelt (Grundlage der „immissionsseitigen Auswirkungen“ der Anlage, dh der Art und Weise, wie die Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt wirken)
- Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen
- Maßnahmen zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verminderung der Emissionen
- Sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Voraussetzungen gem § 77a (betrifft zB die in § 77a Abs 1 erwähnte effiziente Verwendung von Energie)
- Die wichtigsten vom Antragsteller gegebenenfalls geprüften Alternativen in einer Übersicht
- Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der vorstehenden Angaben sowie weiters (gem § 353 Abs 1 lit a und b GewO)
- eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtung
- ein Abfallwirtschaftskonzept