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Neu Dokument-ID: 1057561

Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Baugrenze

Die Baugrenze ist eine von der Gemeinde festgelegte Grenze, welche die Koordinaten einer Fläche markiert, innerhalb derer gebaut werden darf. Sie bestimmt auch die Überbauung von untergeordneten Gebäude- oder Bauteilen, unabhängig davon, ob diese sich unter, über oder auf der Erde befinden. Die Verordnungen zur Festsetzung von Baugrenzen sind der Bauordnung zu entnehmen. Das Baugesetz Vorarlberg definiert die Baugrenze etwa als „die Linie, vor der die Außenwände eines Gebäudes nicht errichtet werden dürfen“. Baugrenzen sind landesrechtlich und örtlich unterschiedlich ausgestaltet. Maßgeblich sind daher immer die konkrete Bauordnung, der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie allfällige Bebauungsbestimmungen der jeweiligen Gemeinde.