Erbschaft
Der Begriff der Erbschaft bezeichnet die Summe der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.
Der Erbe erwirbt mit Einantwortung als Gesamtrechtsnachfolger das Vermögen bzw einen Vermögensteil des Erblassers. Vererblich sind dabei auch Liegenschaften.
In diesem Kontext sei insbesondere darauf hingewiesen, dass seit 1. April 2012 für die Liegenschaftsveräußerung eine Immobilienertragsteuer anfällt. Besteuert wird hierbei konkret der Veräußerungsgewinn. Erbschaften unterliegen damit nicht der Immobilienertragsteuer, zumal lediglich entgeltliche Erwerbsvorgänge erfasst sind. Zu beachten ist aber, dass für den Fall, dass der Erbe die vererbte Liegenschaft veräußert, diese freilich auch der Immobilienertragsteuer iSd § 30 EStG unterliegt. Seit 01.08.2008 besteht allerdings keine Erbschaftssteuer mehr.