6 Aufforderungsschreiben iZm Beseitigungsanspruch
Einschreiben
An Herrn
Franz Störer
Vordermayrberg 1
1000 Ansfelden
Konsenslose bauliche Anlagen auf der Parzelle Nr 709, EZ 114, KG Ansfelden; Aufforderung zur freiwilligen Beseitigung
Sehr geehrter Herr Störer!
Vorerst geben wir bekannt, dass wir von Herrn Hans Brav, Vordermayrberg 2, 1000 Ansfelden, mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung in der im Betreff bezeichneten Angelegenheit beauftragt und bevollmächtigt wurden. Wir ersuchen Sie, diesbezügliche Korrespondenz nunmehr ausschließlich zu unseren Handen zu richten.
Unser Mandant ist Eigentümer der Parzelle Nr 709, EZ 114, KG Ansfelden.
Das Stadtamt Ansfelden hat unserem Mandanten mit Schreiben vom 05.11.2020 mitgeteilt, dass auf seiner Parzelle im Zuge der baubehördlichen Überprüfung vom 30.09.2020 konsenslose bauliche Anlagen (Gewächshaus in Glas-Metallbauweise sowie Schutzdach für Tomatenpflanzen) festgestellt wurden, die von Ihnen errichtet worden waren.
Wir halten diesbezüglich fest, dass die Errichtung dieser konsenslosen Bauten ohne Wissen und ohne Zustimmung unseres Mandanten erfolgte.
Nach stRsp des OGH muss sich der Bauführer bei – wie im gegenständlichen Fall – Bauführung in der Nähe der Grundstücksgrenze besonders sorgfältig verhalten (vgl Eccher in KBB³ [2010] § 418 Rz 2). Diese Sorgfaltspflichten wurden von Ihnen verletzt, weil Sie die gegenständlichen Bauanlagen unzulässigerweise auf die Liegenschaft unseres Mandanten ausgeweitet haben.
Wir fordern Sie daher Namens und Auftrags unseres Mandanten dazu auf, die von Ihnen auf der Liegenschaft unseres Mandanten konsenslos errichteten Bauanlagen unverzüglich, jedoch spätestens bis
Freitag, den 11. Dezember 2020
vollständig zu beseitigen.
Weiters fordern wir Sie auf, innerhalb der Frist bis zum 11.12.2015 die Kosten, die unserem Mandanten aufgrund dieser Rechtsangelegenheit bis dato (Kosten der zweckentsprechenden Rechtsberatung) in der Höhe von EUR 1.437,50 netto zzgl 20 % USt entstanden sind, somit insgesamt
EUR 1.902,41
auf unser Konto IBAN: AT123456789 einzuzahlen.
Sollten Sie bis zum 11.12.2020 die gegenständlichen Baulichkeiten vollständig beseitigt und die Kosten unseres Mandanten zur Gänze beglichen haben, so wird unser Mandant die Angelegenheit für bereinigt ansehen.
Andernfalls wird Ihnen bereits jetzt zur Kenntnis gebracht, dass unser Mandant sämtliche rechtlichen Schritte einleiten wird, damit die auf seinem Grundstück widerrechtlich errichteten Bauanlagen unverzüglich beseitigt werden. Für diesen Fall würden alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten selbstverständlich Ihnen in Rechnung gestellt und nötigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Freiheit Rechtsanwalts GmbH