Energieausweis
Der Energieausweis wird im Energieausweis-Vorlagegesetz geregelt und listet die bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Angaben eines Wohnhauses auf. Dargestellt werden die Energieverbrauchskennwerte Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE). Der Energieausweis existiert in drei verschiedenen Varianten: Für Wohngebäude, für Nicht-Wohngebäude und für sonstige Gebäude. Abhängig davon sind darin verschiedene Kennzahlen angeführt, welche für die Ermittlung des Energiebedarfs relevant sind. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist der Energieausweis rechtzeitig vorzulegen bzw auszuhändigen; bereits in Immobilienanzeigen sind HWB und fGEE anzugeben. Der Energieausweis darf grundsätzlich höchstens zehn Jahre alt sein, und Verstöße können verwaltungsstrafrechtliche Folgen haben.
Den Energieausweis stellt ein Sachverständiger aus.