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Neu Dokument-ID: 1057543

Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG)

Im Gesetz ist ein einheitliches Verfahren festgelegt, wie die Werte von Immobilien ermittelt werden. Im Liegenschaftsbewertungsgesetz wird der Verkehrswert als jener Preis bezeichnet, der bei Verkauf der Sache, üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr, für sie erzielt werden kann. Das LBG regelt insbesondere die Ermittlung des Verkehrswerts und die Grundsätze der Bewertung. Es nennt Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren, lässt aber auch andere dem Stand der Wissenschaft entsprechende Verfahren zu, wenn sie sachgerecht sind.