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Peter Berger † - Albert Scherzer - Sophie Rendl | Glossar

Lage

Die Lage oder Wohnlage einer Immobilie bezeichnet den geografischen Ort, an dem sie gelegen ist, sowie die Einbindung in ihr unmittelbares Umfeld. Sie ist maßgeblich für die Immobilienbewertung und wird zu diesem Zweck in vier Kategorien unterteilt:

  • Einfache Lage
  • Mittlere Lage
  • Gute Lage
  • Hochwertige Lage

Die Lage einer Immobilie hat einen erheblichen Einfluss auf das Preisniveau. Gängige Faktoren zur Beurteilung der Lage sind die Infrastruktur (Schulen, Verkehrsanbindung, Parks, Einkaufsmöglichkeiten), die demografischen Faktoren ua Bevölkerungsstruktur(durchschnittliches Alter, Einkommen, Wachstum etc) und das allgemeine Image eines Bezirks oder einer Region.

Ein Lagezuschlag zum Richtwert (Mietzins) ist nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft, auf der sich eine Wohnung befindet, besser als die durchschnittliche Lage ist (vgl § 16 Abs 4 MRG) und wenn die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände dem Mieter in Schriftform bis spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich bekanntgegeben worden sind. Zur Definition der durchschnittlichen Lage verweist das Mietrechtsgesetz auf das Richtwertgesetz in dessen § 2 Abs 3. Der Lagezuschlag im Richtwertsystem setzt nicht nur eine überdurchschnittliche Lage voraus, sondern auch eine rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe der maßgeblichen Umstände an den Mieter. Diese Bekanntgabe muss spätestens bei Vertragsabschluss erfolgen.