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Neu Dokument-ID: 1057521

Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Freiland

Freiland ist raumordnungsrechtlich keine bloße Bezeichnung für Wiesen oder Weiden. Je nach Landesrecht sind damit grundsätzlich jene Flächen gemeint, die nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmet sind. Dazu können land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grünflächen, alpine Flächen, Gewässerbereiche oder sonstige nicht bebaubare bzw nur eingeschränkt bebaubare Flächen zählen. Ob und in welchem Umfang eine Nutzung oder Bebauung zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Raumordnungsgesetz, Flächenwidmungsplan und allfälligen Sonderbestimmungen.