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Peter Berger † - Albert Scherzer - Sophie Rendl | Glossar

Fair Value

Der Begriff „Fair Value“ (beizulegender Zeitwert) bezeichnet den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie, eines Grundstücks oder von Vermögenswerten. Der „übliche Marktpreis“ ist die gängige Übersetzung dieses englischen Begriffes. Der „International Financial Reporting Standard 13“ definiert hierbei den beizulegenden Zeitwert als den Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenwertes eingenommen wurde oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre.