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Dokument-ID: 1102033
5.4 Allgemeine Schulungsinhalte für Arbeitsstoffe
Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich chemischer Gefahren unterweisen können, müssen diese zuvor eine umfassende Evaluierung durchführen bzw durchführen lassen. Alle chemischen Gefahren, die von gefährlichen Arbeitsstoffen oder der Arbeit mit diesen Stoffen ausgehen können bzw auch die Stoffe, die bei der Arbeit entstehen, sind zu ermitteln und hinsichtlich ihrer Risiken zu beurteilen.