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Neu Dokument-ID: 452799

Patricia Jenner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.2 Stiegenhaus

Ein zusammenhängendes Stiegenhaus ist erforderlich bei mehr als 2 betrieblich genutzten Geschoßen.

Anforderungen bei 3 bis 5 Geschoßen:

  • Es darf nur geringe Brandlast vorhanden sein.
  • Wände, Decken und Böden müssen mindestens hochbrandhemmend ausgeführt sein.
  • Boden-, Wand- und Deckenoberflächen müssen mindestens schwer brennbar und schwach qualmend sein.
  • Türen zu nicht gesicherten Bereichen müssen mindestens brandhemmend und selbstschließend sein.
  • Durch geeignete Maßnahmen (zB Rauchabzugsöffnungen) ist ein Verqualmen zu verhindern.

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