3.8.3 Wartung und Instandhaltung von Brandfallsteuerungen
Umfang und Intervall der Instandhaltungsarbeiten hängen vom eingesetzten Brandfallsteuersystem und von den örtlichen Betriebsverhältnissen ab. Die regelmäßige, termin- und fachgerechte Instandhaltung von Brandfallsteuerungen und ihren Peripheriegeräten ist zwischen dem Systembetreiber und den für die einzelnen Brandfallsteuerungen jeweils zuständigen Errichterfirmen vertraglich zu regeln (zB durch einen Instandhaltungsvertrag). Erforderliche Instandsetzungsarbeiten sind unverzüglich durchzuführen.