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Dokument-ID: 561031
4.1.5 Ortsfeste Löschwasseranlagen – Schlauchanschlussstellen
Einbaulage
Grundsätzlich sind Schlauchanschlussstellen in einer Entfernung von max 5 m nach dem Zugang in den zu versorgenden Brandabschnitt anzubringen. Erstreckt sich der Brandabschnitt über mehrere Geschoße, sind in jeder begehbaren Ebene Schlauchanschlüsse vorzusehen. Sie müssen stets frei sichtbar sein und dürfen nicht durch Bauteile oder Einrichtungen verborgen werden.