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Dokument-ID: 1137665
7.6.2 Konkrete Lagerbestimmungen für Lagerklasse 1.4G, 1.3G und 1.1.G
Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen der Lagerklasse 1.4G
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Lagerklasse 1.4G dürfen unter folgenden Voraussetzungen in Lagergebäuden oder -containern gelagert werden: