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Neu Dokument-ID: 248354

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.3 Rauchabzug für Stiegenhäuser – Überprüfungen, Wartung

Wartung und Instandsetzung

Grundsätzlich sind nach TRVB 111 „Rauchabzug für Stiegenhäuser“, Pkt 9, jährlich Wartungen durch eine Fachfirma gemäß ÖNORM F 3075 durchzuführen, es sei denn, der Hersteller schreibt kürzere Wartungsintervalle vor.

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