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Dokument-ID: 248354
3.4.3 Rauchabzug für Stiegenhäuser – Überprüfungen, Wartung
Wartung und Instandsetzung
Grundsätzlich sind nach TRVB 111 „Rauchabzug für Stiegenhäuser“, Pkt 9, jährlich Wartungen durch eine Fachfirma gemäß ÖNORM F 3075 durchzuführen, es sei denn, der Hersteller schreibt kürzere Wartungsintervalle vor.