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Dokument-ID: 258367
3.3 Brandschutzbuch – Anforderungen und Inhalt
Anforderungen
Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle ist der Brandschutzbeauftragte zur Führung eines Brandschutzbuches verpflichtet (TRVB O 119, „Betrieblicher Brandschutz, Organisation“, Pkt 4.6). Rechtsgrundlage ist für Anforderungen und Inhalt ist die TRVB O 119, Pkt 4.6.9.