10.2 Unterweisung bei Jugendlichen und Lehrlingen
Besondere Beachtung im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung sowie der Information und Unterweisung ist auf Jugendliche und Lehrlinge zu legen. In § 24 des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (KJBG) ist eine spezielle Evaluierung vorgesehen, nach der der Dienstgeber vor Beginn der Beschäftigung und bei jeder bedeutenden Änderung der Arbeitsbedingungen die für die Sicherheit und Gesundheit des Jugendlichen sowie für die Sittlichkeit bestehenden Gefahren ermitteln muss. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden: