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Dokument-ID: 937521

Vorschrift

Aerosolpackungsverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Besondere Sicherheitsanforderungen

idF BGBl. II Nr. 200/2017 | Datum des Inkrafttretens 12.02.2018

Aerosolpackungen müssen den Bestimmungen des § 7 sowie der Anlage entsprechen.