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Dokument-ID: 629812

Vorschrift

Eichgebührenverordnung 2013 (EGVO 2013)

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Prüfungsgebühr für Wäger

idF BGBl. II Nr. 311/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.