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Dokument-ID: 165689

Vorschrift

Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. II Nr. 26/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2014

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).

(BGBl. II Nr. 26/2014)